Ab dem 23.12.2020 ist ein neues Gesetz zur Verteilung der Maklerprovision in Kraft getreten. Beauftragt ein Verkäufer einen Makler für den Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses, muss nach der neuen Rechtsprechung der Verkäufer mindestens die Hälfte der Provision selber tragen.
In der Vergangenheit wurde die Maklerprovision in den Bundesländern Hamburg, Schleswig- Holstein und Niedersachen im vollen Umfang in Höhe von 6,25 % des Kaufpreises vom Käufer gezahlt. Das hat sich jetzt mit der neuen Provisionsregelung komplett geändert. Auf den Verkäufer kommen jetzt erhebliche Kosten und zwar die Hälfte der Maklergebühr zu, wenn er seine Immobilie über einen Makler verkaufen möchte.
Der Verkäufer muss jetzt bei Beauftragung eines Maklers die Hälfte der Provision in Höhe von 18.750,- € selber zahlen
Keine Kosten für den Verkäufer -der Käufer hat die vollen 37.500,- € Maklerprovision beim Immobilienkauf bezahlt.
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